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»Platz­be­stell­zen­trale

platzbestellzentraleBei der Platz­be­le­gungs­stelle in Frank­furt (Main) ist seit dem 1. 6. 1958 auf einem Son­der­platz eine beson­dere »Platz­be­stell­zen­trale« ein­ge­rich­tet wor­den. Sie über­nimmt die Auf­ga­ben der bis­he­ri­gen Platz­ver­tei­lungs­stelle für Kraft­fahr­zeuge, die mit der Fähre Gro­ßen­brode Kai—Gedser über­ge­setzt wer­den sol­len. Von den Platz­bu­chungs­stel­len kön­nen jetzt Plätze für Kraft­fahr­zeuge auf den Fäh­ren bei der Platz­be­stell­zen­trale im Sofort­ver­kehr gebucht wer­den. Die Fahr­kar­ten­aus­ga­ben und Rei­se­bü­ros, wel­che nicht Platz­bu­chungs­stel­len sind, müs­sen die Wün­sche der Rei­sen­den, die inner­halb von 62 Tagen die Fähre benut­zen wol­len, der nächst­ge­le­ge­nen Buchungs­stelle ihres Bezirks fern­münd­lich wei­ter­ge­ben. Die Platz­bu­chungs­stelle über­nimmt dann die Buchung. Wer­den Vor­be­stel­lun­gen auf­ge­ge­ben, die über 62 Tage hin­aus lie­gen, so erhält der Bestel­ler einen Zwi­schen­be­scheid, daß die Bestel­lung schrift­lich an die Platz­be­stell­zen­trale in Frank­furt (Main) wei­ter­ge­lei­tet wurde.

Quelle:

  • Der Eisen­bahn­fach­mann, 32. Jahr­gang, Heft 13; Mainz, 1. Juli 1958

»Arbeits­zeit­ver­kür­zung für die Ange­stell­ten und Arbei­ter der DB

Mit Wirkung vom 1. 6. 1958 an ist für die Angestellten und Arbeiter der DB die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter vollem Lohnausgleich von 48 auf 46 Stunden verkürzt worden. Die Arbeitszeitverkürzung soll grundsätzlich keine Minderung des Leistungsangebots der DB an die Verkehrsnutzer zur Folge haben. Es wird daher erwartet…

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