»Rauchgas und Schornsteinauswurf – Teil 4
Auf db58 haben wir schon verschiedene Punkte der Rauch- und Staubentwicklung durch den Dampfbetrieb beleuchtet – erinnert sei z. B. an den Beitrag über den Einsatz amerikanischer Kohle.
Im Jahr 1959 wurde eine große interne Untersuchung veröffentlicht, die durch einen Bundestagsbeschluss vom 4. Juli 1956 zur „Reinhaltung der Luft“ initiiert wurde.
Rauchgase und Schornsteinauswurf
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Teil IV
Die baulichen Möglichkeiten zur Einschränkung des Qualmens und des Schornsteinauswurfs an Dampflok sind damit erforscht und ausgeschöpft. Es verbleiben zur weiteren Verminderung in erster Linie betriebliche Maßnahmen sowie Schulung und ständige Überwachung des Lokpersonals.
Die Vorschriften und Maßnahmen für die einwandfreie Bedienung der Dampflok sind zwar im Abschnitt C der DV 948 II 1 eingehend behandelt und vorgeschrieben, doch geraten einzelne, oft selbstverständlich erscheinende Maßnahmen im Laufe der Zeit immer wieder etwas in Vergessenheit. Die Lokpersonale müssen daher durch ständigen Unterricht und Belehrungen immer wieder zu deren Befolgung angehalten werden.
Diesem Zweck sollen auch die Aushangmerkblätter dienen, von denen bisher 3 Blätter mit verschiedenem Wortlaut in den Bw zum Aushang gekommen sind. Das erste Aushangmerkblatt wandte sich ausschl. an die Lokpersonale und rief mit folgenden 3 kurzen Merksätzen zu einer einwandfreien Feuerbedienung auf:
- Haltet stets eine niedrige gut durchgebrannte Feuerschicht!
- Beschickt den Rost häufiger und stets nur mit wenigen Schaufeln Kohle!
- Stellt bei geschlossenem Regler den Hilfsbläser an und öffnet kurzfristig die Feuertür!
Beim zweiten Aushangmerkblatt wurden neben den Lokpersonalen auch die Lokdienstleiter angesprochen, um eine möglichst rauchfreie Abstellung der Lok im Bw zu erreichen. Hier wird empfohlen:
- Entfeuert die Lok bei Abstellzeiten von über 10 Stunden!
- Stellt die Lok so unter die Rauchabzüge, dass die Rauchgase von der Abzuganlage abgeleitet werden!
- Lasst angefeuerte Lok möglichst lange unter den Rauchabzügen stehen und achtet darauf, dass bei Zugverspätungen die Lok nicht zu früh vom Bw abgerufen werden!
Das 3. Aushangmerkblatt, das erst in den Monaten Februar und März dieses Jahres zum Aushang kam, sollte Hinweise auf gründliche Säuberung der Lok von Asche- und Löscheresten und auf möglichst auswurffreie Arbeitsweise der Lok geben. In der Anlage 3 ist dieses Merkblatt als Muster beigefügt.
In weiteren Merkblättern, die etwa halbjährlich herausgegeben werden sollen, werden ständig die wichtigsten Bedienungsvorschriften den Lokpersonalen wieder in Erinnerung gebracht.
Weiter ist beabsichtigt, diese Hinweise auch auf dienstlichen Vordrucken anzubringen, die den Lokführern vor Antritt jeder Fahrt ausgehändigt werden. So wird z. B. die neue Ausgabe des Bremszettels auf der Rückseite kurze Merksätze über richtige Feuerbedienung enthalten.
Dies sind im Wesentlichen die Maßnahmen, die vom Betriebsmaschinen im Kampf gegen die Verunreinigung der Luft durch unsere Triebfahrzeuge durchgeführt werden können. Ich bitte alles Stellen, hierfür immer das nötige Verständnis aufzubringen und die Durchführung dieser Maßnahmen tatkräftig zu unterstützen.