
»Arbeitszeitverkürzung für die Angestellten und Arbeiter der DB
Mit Wirkung vom 1. 6. 1958 an ist für die Angestellten und Arbeiter der DB die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter vollem Lohnausgleich von 48 auf 46 Stunden verkürzt worden. Die Arbeitszeitverkürzung soll grundsätzlich keine Minderung des Leistungsangebots der DB an die Verkehrsnutzer zur Folge haben. Es wird daher erwartet, daß für das bisherige, nach der 48stündigen Arbeitszeit bemessene Einkommen im Rahmen des Möglichen auch in der verkürzten Arbeitszeit die bisherige Leistung erbracht wird. Wenn es auch einerseits Ziel ist, das Personal in den Genuß einer verkürzten Arbeitszeit zu bringen, so ist es andererseits aber angesichts der angespannten Wirtschafts- und Finanzlage der DB dringend geboten, zusätzliche Aufwendungen aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung möglichst auszuschließen. Die Dienstpläne der Arbeiter werden, soweit irgend möglich, der neuen Wochenarbeitszeit von 46 Stunden angepaßt. Um in der verkürzten Arbeitszeit die gleichen Leistungen zu erzielen, sollen arbeitsparende Rationalisierungsmaßnahmen nach Maßgabe der verfügbaren Mittel mit Vorrang durchgeführt werden. Sofern übergangsweise Arbeiter noch in Dienstplänen mit einer Arbeitszeit von mehr als 46 Stunden im Durchschnitt des 7-tägigen Zeitraums verwendet werden müssen, sollen über die im stationären Dienst anfallenden planmäßigen und außerplanmäßigen Mehrleistungen der Arbeiter besonders prüffähige Aufschreibungen geführt werden, die den Ausgleich der Mehrleistungen durch Freizeit oder Lohn erkennen lassen.
Quelle:
- Der Eisenbahnfachmann, 32. Jahrgang, Heft 13; Mainz, 1. Juli 1958